Veröffentlichungen in HEV Bulletin 282 – zur freien Kaminfegerwahl
Unser Artikel im Bulletin 282 des HEV Freie Kaminfegerwahl im Kanton Bern Der Grosse Rat hat entschieden, dass der Hauseigentümer per 1.1.2021 selbst entscheiden kann, welcher Kaminfeger seine Feuerungsanlage reinigen darf. Nun ist der Hauseigentümer selbst verantwortlich, dass die Feuerungsanlagen periodisch und gemäss Reinigungsfristen der Gebäudeversicherung Bern durch einen konzessionierten Kaminfegerbetrieb gereinigt und kontrolliert werden. Bei dieser Verantwortung…