Emissionsmessungen

ü Kleine Holzfeuerungen
ü Gross-, Industrie- oder Gewerbefeuerung mit Holz, Oel oder Gas

 

Als Mitglied der und somit der Luftunion, sind wir Qualifiziert Emissionsmessungen für Gross-, Industrie- oder Gewerbefeuerung mit Holz, Oel oder Gas auszuführen.

 

 

  • Kleine Holzzentralheizungen (Pelletsheizungen, Stückholz- und Hackschnitzelheizungen) unter 61 kW Nennleistung sind seit 2019  alle 4 Jahre messpflichtig.

 

  • Im Rahmen der Luftreinhaltung müssen die Abgase von Öl und Gasfeuerungen in der Regel alle 2 Jahre lufthygienisch und energetisch überprüft werden.

 

  • Holzfeuerungen mit einer Nennleistung über 61 kW (x 1.15 = 70 kW Feuerungswärmeleistung), Öl/Gasheizungen über 1000 kW und Blockheizkraftwerke (BHKW) werden vom Kanton (Amt für Umwelt und Energie AUE) alle 2 Jahre für eine Emissionsmessung aufgeboten.

Info und Offerte

Wir orientieren Sie gerne über den Ablauf und die Durchführung einer solchen Messung und erstellen Ihnen eine passende Offerte.

Kleine Holzfeuerungen

Holzfeuerungen sind klimaneutral und weisen eine CO2-neutrale Energiebilanz auf. Deshalb gewinnt Holz als Brennstoff zunehmend an Bedeutung. So leisten Holzfeuerungen einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Energiestrategie des Kantons Bern.

Holzfeuerungen erzeugen jedoch grosse Mengen an Feinstaub und anderen Luftschadstoffen. Wenn diese Anlagen richtig betrieben werden und den neusten Stand der Technik aufweisen, können ihre Emissionen wesentlich vermindert werden.

Kleine Holzzentralheizungen (Pelletsheizungen, Stückholz- und Hackschnitzelheizungen) unter 61 kW Nennleistung sind seit 2019 messpflichtig.

Bei diesen Anlagen muss alle 4 Jahre eine Emissionsmessung durchgeführt werden. Bei der Abnahmemessung nach einer Neuinstallation werden Kohlenmonoxyd (CO) und die Feststoffe (Staub) gemessen. Werden die Grenzwerte eingehalten, werden danach nur noch die Kohlenmonoxyde im Abgas gemessen. Hält eine Anlage die Emissionsgrenzwerte nicht ein, muss in der Regel die Feuerung vom Service einreguliert oder nach einer Frist saniert werden.

Messumfang: Kohlenmonoxid (CO), Sauerstoff (O2), Feststoffe (Staub)

ÖL- und Gasfeuerungen

Im Bereich der Öl- und Gasfeuerungen hat die Feuerungskontrolle viele Sanierungsmassnahmen ausgelöst und mit Grenzwertvorgaben den technischen Fortschritt vorangetrieben.
Trotzdem sind gemäss dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) die Öl- und Gasfeuerungen im Jahr 2030 voraussichtlich noch für rund 10 Prozent der gesamten Stickoxid-Emissionen verantwortlich. Die konsequente Fortführung der Kontrolltätigkeiten ist daher unumgänglich.
Bei der zweijährlichen Emissionsmessung werden Kohlenmonoxid (CO), Stickoxide (NOx), die Energieeffizienz (Sauerstoff (O2) und Abgasverlust (QA)) und bei Heizöl zusätzlich Russ gemessen. Diese Überprüfung findet in Form einer Messung durch qualifizierte Fachleute und/oder Emissionsmessfirmen statt.
Sind alle Messparameter im Bereich der gesetzlichen Vorgaben, so gilt die Feuerung als LRV-konform. Andernfalls wird die Sanierung (Ersatz) des Brenners und/oder des Kessels verlangt.

Gross-, Industrie- oder Gewerbefeuerung

Sind Holzfeuerungen mit einer Nennleistung über 61 kW (x 1.15 = 70 kW Feuerungswärmeleistung), Öl/Gasheizungen über 1000 kW und Blockheizkraftwerke (BHKW). Die Betreiber der Anlagen werden vom Kanton (Amt für Umwelt und Energie AUE) alle 2 Jahre für eine Emissionsmessung aufgeboten. Dabei werden Kohlenmonoxid (CO), Stickoxide (NOx), die Energieeffizienz (Sauerstoff (O2) und Abgasverlust (QA)) und bei Heizöl zusätzlich Russ gemessen.

Diese Überprüfung findet in Form einer Messung durch qualifizierte Fachleute und/oder Emissionsmessfirmen wie z. B. MEGEM statt.