Emissionsmessungen
ü Kleine Holzfeuerungen
ü Gross-, Industrie- oder Gewerbefeuerung mit Holz, Oel oder Gas
Als Mitglied der und somit der Luftunion, sind wir Qualifiziert Emissionsmessungen für Gross-, Industrie- oder Gewerbefeuerung mit Holz, Oel oder Gas auszuführen.
- Kleine Holzzentralheizungen (Pelletsheizungen, Stückholz- und Hackschnitzelheizungen) unter 61 kW Nennleistung sind seit 2019 alle 4 Jahre messpflichtig.
- Im Rahmen der Luftreinhaltung müssen die Abgase von Öl und Gasfeuerungen in der Regel alle 2 Jahre lufthygienisch und energetisch überprüft werden.
- Holzfeuerungen mit einer Nennleistung über 61 kW (x 1.15 = 70 kW Feuerungswärmeleistung), Öl/Gasheizungen über 1000 kW und Blockheizkraftwerke (BHKW) werden vom Kanton (Amt für Umwelt und Energie AUE) alle 2 Jahre für eine Emissionsmessung aufgeboten.