Kleine Holzfeuerungen
Holzfeuerungen sind klimaneutral und weisen eine CO2-neutrale Energiebilanz auf. Deshalb gewinnt Holz als Brennstoff zunehmend an Bedeutung. So leisten Holzfeuerungen einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Energiestrategie des Kantons Bern.
Holzfeuerungen erzeugen jedoch grosse Mengen an Feinstaub und anderen Luftschadstoffen. Wenn diese Anlagen richtig betrieben werden und den neusten Stand der Technik aufweisen, können ihre Emissionen wesentlich vermindert werden.
Kleine Holzzentralheizungen (Pelletsheizungen, Stückholz- und Hackschnitzelheizungen) unter 61 kW Nennleistung sind seit 2019 messpflichtig.
Bei diesen Anlagen muss alle 4 Jahre eine Emissionsmessung durchgeführt werden. Bei der Abnahmemessung nach einer Neuinstallation werden Kohlenmonoxyd (CO) und die Feststoffe (Staub) gemessen. Werden die Grenzwerte eingehalten, werden danach nur noch die Kohlenmonoxyde im Abgas gemessen. Hält eine Anlage die Emissionsgrenzwerte nicht ein, muss in der Regel die Feuerung vom Service einreguliert oder nach einer Frist saniert werden.
Messumfang: Kohlenmonoxid (CO), Sauerstoff (O2), Feststoffe (Staub)