Die amtliche Feuerungskontrolle dient dazu, Schadstoffemissionen zu verringern und die Effizienz von Heizungsanlagen zu verbessern. Damit wird sichergestellt, dass die lufthygienischen und energetischen Vorgaben der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) eingehalten werden. Dies trägt zu einer besseren Luftqualität, einem geringeren Brennstoffverbrauch und damit auch zu tieferen Heizkosten bei. Der Kanton bietet alle Anlagebesitzer periodisch per Post zur Messung auf. Innert einer Frist ist der Anlagebesitzer verpflichtet, die Messung von einem konzessionierten Messunternehmen durchführen zu lassen. Dieses übermittelt anschliessend die Messresultate elektronisch an das Amt für Umwelt und Energie AUE.
Gerne führen wir die Messung für Sie durch!
Bitte teilen Sie uns hierzu die Anlagenummer aus dem Schreiben des AUE mit oder senden Sie uns diese per E-Mail zu.
Feuerungskontrolle bei Öl- und Gasheizungen
Im Kanton Bern müssen Ölfeuerungen mit einer Leistung kleiner als 1 Megawatt alle zwei Jahre überprüft werden. Dabei werden sowohl die Abgasqualität als auch der energetische Wirkungsgrad kontrolliert. Gemessen wird unter anderem der Ausstoss von Kohlenmonoxid, Stickoxid und Russ.
Zeigen die Messwerte besonders gute Ergebnisse, kann der Prüfintervall auf vier Jahre verlängert werden.
Für Gasheizungen gilt ein Kontrollrhythmus von vier Jahren.
Feuerungskontrolle bei
Holzheiziungen
Seit dem 1. November 2019 gilt im Kanton Bern eine neue Messpflicht für kleinere Holzfeuerungen. Anlagen mit einer Leistung bis 70 kW müssen alle vier Jahre kontrolliert werden. Restholzfeuerungen sowie gewerblich genutzte Backöfen unterliegen einer zweijährigen Messpflicht.
Bei der periodischen Kontrolle wird die Verbrennung mittels Kohlenmonoxyd Messung (CO) beurteilt. Die Feststoffe werden nur bei der Abnahmemessung und bei gewerblichen Feuerungen mit Restholz periodisch alle 2 Jahre gemessen.
Emissionsmessungen
ü Kleine Holzfeuerungen
ü Gross-, Industrie- oder Gewerbefeuerung mit Holz, Oel oder Gas
Als Mitglied der und somit der Luftunion, sind wir Qualifiziert Emissionsmessungen für Gross-, Industrie- oder Gewerbefeuerung mit Holz, Oel oder Gas auszuführen.
Kleine Holzzentralheizungen (Pelletsheizungen, Stückholz- und Hackschnitzelheizungen) unter 61 kW Nennleistung sind seit 2019 alle 4 Jahre messpflichtig.
Im Rahmen der Luftreinhaltung müssen die Abgase von Öl und Gasfeuerungen in der Regel alle 2 Jahre lufthygienisch und energetisch überprüft werden.
Holzfeuerungen mit einer Nennleistung über 61 kW (x 1.15 = 70 kW Feuerungswärmeleistung), Öl/Gasheizungen über 1000 kW und Blockheizkraftwerke (BHKW) werden vom Kanton (Amt für Umwelt und Energie AUE) alle 2 Jahre für eine Emissionsmessung aufgeboten.
Info und Offerte
Wir orientieren Sie gerne über den Ablauf und die Durchführung einer solchen Messung und erstellen Ihnen eine passende Offerte.
Kleine Holzfeuerungen
Holzfeuerungen sind klimaneutral und weisen eine CO2-neutrale Energiebilanz auf. Deshalb gewinnt Holz als Brennstoff zunehmend an Bedeutung. So leisten Holzfeuerungen einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Energiestrategie des Kantons Bern.
Holzfeuerungen erzeugen jedoch grosse Mengen an Feinstaub und anderen Luftschadstoffen. Wenn diese Anlagen richtig betrieben werden und den neusten Stand der Technik aufweisen, können ihre Emissionen wesentlich vermindert werden.
Kleine Holzzentralheizungen (Pelletsheizungen, Stückholz- und Hackschnitzelheizungen) unter 61 kW Nennleistung sind seit 2019 messpflichtig.
Bei diesen Anlagen muss alle 4 Jahre eine Emissionsmessung durchgeführt werden. Bei der Abnahmemessung nach einer Neuinstallation werden Kohlenmonoxyd (CO) und die Feststoffe (Staub) gemessen. Werden die Grenzwerte eingehalten, werden danach nur noch die Kohlenmonoxyde im Abgas gemessen. Hält eine Anlage die Emissionsgrenzwerte nicht ein, muss in der Regel die Feuerung vom Service einreguliert oder nach einer Frist saniert werden.
Im Bereich der Öl- und Gasfeuerungen hat die Feuerungskontrolle viele Sanierungsmassnahmen ausgelöst und mit Grenzwertvorgaben den technischen Fortschritt vorangetrieben.
Trotzdem sind gemäss dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) die Öl- und Gasfeuerungen im Jahr 2030 voraussichtlich noch für rund 10 Prozent der gesamten Stickoxid-Emissionen verantwortlich. Die konsequente Fortführung der Kontrolltätigkeiten ist daher unumgänglich.
Bei der zweijährlichen Emissionsmessung werden Kohlenmonoxid (CO), Stickoxide (NOx), die Energieeffizienz (Sauerstoff (O2) und Abgasverlust (QA)) und bei Heizöl zusätzlich Russ gemessen. Diese Überprüfung findet in Form einer Messung durch qualifizierte Fachleute und/oder Emissionsmessfirmen statt.
Sind alle Messparameter im Bereich der gesetzlichen Vorgaben, so gilt die Feuerung als LRV-konform. Andernfalls wird die Sanierung (Ersatz) des Brenners und/oder des Kessels verlangt.
Gross-, Industrie- oder Gewerbefeuerung
Sind Holzfeuerungen mit einer Nennleistung über 61 kW (x 1.15 = 70 kW Feuerungswärmeleistung), Öl/Gasheizungen über 1000 kW und Blockheizkraftwerke (BHKW). Die Betreiber der Anlagen werden vom Kanton (Amt für Umwelt und Energie AUE) alle 2 Jahre für eine Emissionsmessung aufgeboten. Dabei werden Kohlenmonoxid (CO), Stickoxide (NOx), die Energieeffizienz (Sauerstoff (O2) und Abgasverlust (QA)) und bei Heizöl zusätzlich Russ gemessen.
Diese Überprüfung findet in Form einer Messung durch qualifizierte Fachleute und/oder Emissionsmessfirmen wie z. B. MEGEM statt.
Wir verwenden Cookies, um sicherzustellen, dass Sie auf unserer Website die bestmögliche Erfahrung machen. Wenn Sie diese Website weiterhin nutzen, gehen wir davon aus, dass Sie damit zufrieden sind.